Neue Förderung der Heizung ab 2024

Das Wohnen in Deutschland soll energieeffizienter und umweltfreundlicher werden. Der Staat fördert hierbei nicht nur den Umstieg auf eine neue klimafreundliche Heizung, sondern auch die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am Heizsystem, wie beispielsweise den Einbau von Jaga Wärmepumpen-Heizkörpern.

Am 8. September 2023 hat der Bundestag das Heizungsgesetz verabschiedet. Im Zuge dessen wird auch das kommende Förderkonzept erneut präzisiert. Hier sind die zentralen Punkte der geplanten Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ab 2024 im Überblick.

Für den Austausch von Heizungen werden direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten angeboten. Dabei sind drei Förderbausteine vorgesehen:

  1. Eine Grundförderung von 30% der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Dazu zählen etwa Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen. Sie steht weiterhin allen privaten Hauseigentümerinnen und -eigentümern, Vermieterinnen und Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen offen.
  2. Ein einkommensabhängiger Bonus von 30% wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt, die ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr haben.
  3. Ein Klima-Geschwindigkeitsbonus von zunächst 20% wird für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen bei selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern gewährt. Bis einschließlich 2028 beträgt dieser Bonus 20%, danach wird er alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte reduziert. Der Klima-Geschwindigkeitsbonus steht allen selbstnutzenden Wohneigentümerinnen und -eigentümern zur Verfügung, deren funktionstüchtige Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von fünf Prozent.

Die Boni sollen kombiniert werden können, aber nur bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent. Hinsichtlich der förderfähigen Kosten liegt die Obergrenze für den Heizungstausch bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. In Mehrfamilienhäusern kommen für die ersten sechs Wohnungen jeweils 15.000 Euro pro Wohneinheit hinzu. Ab der siebten Wohnung steigt die Förderung um 8.000 Euro pro Wohnung. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Summe ab 2024 einmalig zur Verfügung steht (im Gegensatz zu der aktuellen Regelung pro Kalenderjahr).

Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (Heizungsoptimierung) sowie energetische Sanierung – Beispiele:

  • Der Einbau von Niedertemperaturheizkörpern (wie z.B. Jaga Wärmepumpenheizkörpern) mit dem Ziel der Systemtemperaturreduzierung, inklusive der erforderlichen Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen.
  • Die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechniken.
  • Dämmung der Gebäudehülle

Für diese Maßnahmen beträgt der Fördersatz 15%Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten iSFP und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche 5 Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die maximal förderfähigen Investitionskosten für Effizienzmaßnahmen liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt, und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Die Verwendung von Wärmepumpen in Verbindung mit Jaga-Wärmepumpenheizkörpern bietet eine optimale Lösung für energieeffizientes Heizen, reduziert die CO2-Emissionen und sorgt gleichzeitig für ein angenehmes und gesundes Raumklima.

Die Förderrichtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesregierung.

Wo und zu welchem Zeitpunkt ist es möglich, eine Förderung zu beantragen?

Der BAFA ist zuständig für die Durchführung der Zuschussförderung von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in der Gebäudehülle, der Anlagentechnik (außer Heizung), der Heizungsoptimierung sowie bei der Errichtung, dem Umbau und der Erweiterung von Gebäudenetzen. Die KfW unterstützt hingegen die Förderung der restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung. Diese Regelungen des BAFA sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Förderanträge bei der KfW sind ab Ende Februar möglich, auch rückwirkend für bereits gestartete Projekte. Nach Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger kann der Heizungstausch in Auftrag gegeben und der Förderantrag nachgereicht werden. Voraussetzung ist die Einhaltung der Bedingungen aus der Förderrichtlinie. Diese Übergangsregelung gilt für Projekte bis zum 31. August 2024, wobei der Antrag bis spätestens 30. November 2024 eingereicht werden muss. Die technische Antragstellung für die Heizungsförderung bei der KfW für private Selbstnutzer in Einfamilienhäusern ist voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 möglich.

Künftig ist mit der Antragstellung für die Heizungsförderung wie für sonstige Effizienzmaßnahmen (also bei KfW und BAFA) verpflichtend ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen vorzulegen (gilt noch nicht für die Übergangsregelung).

Erfahren Sie mehr zu den Fördermaßnahmen:

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